Artenschutz bei Gebäudeabrissen!

Naturschutz in Münster

Artenschutz bei Gebäudeabrissen!

Der NABU Stadtverband Münster hat vor kurzem eine sehr umfangreiche fachliche Prüfung von Unterlagen und Genehmigung von einzelnen Bauvorhaben durchgeführt und diese, mit einem besonderen Augenmerk, auf den Artenschutz untersucht.

In Hinblick auf die Landesbauordnung vom Januar 2019 hat die NABU einige Forderungen aufgestellt, die für einen funktionierenden Schutz betroffener Tierarten – insbesondere der besonders geschützten Fledertiere – unumgänglich sind. Der NABU Stadtverband Münster fordert u. a.:

  • die Planungsbehörden auf, bei Baumaßnahmen und insbesondere bei Abrissen die Bauherren frühzeitig von der Pflicht zur Durchführung Artenschutzrechtlicher Prüfungen zu informieren,
  • die zuständigen Umweltbehörden auf, die gesetzlich verankerten Schutzansprüche der Gebäude bewohnenden Tierarten entsprechend umzusetzen,
  • und die zuständigen Umweltbehörden auf die artenschutzrechtlichen Prüfungen anhand anerkannter Standards zu überprüfen.

Falls ihr mehr zu diesem Thema wissen wollt, dann schaut euch die Forderungen im Detail gerne direkt auf der Seite des NABU Stadtverbandes Münster an.

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